Essensvorschriften

Ramadan - Kind in der Natur

Wann beginnt der Ramadan?

Liebe Freunde und Geschwister, Frieden sei mit euch und Gottes Barmherzigkeit wie Sein überreichlicher Segen!

Der Ramadan naht und so möchten wir die Gelegenheit nutzen, eine oft an uns herangeführte Frage zu beantworten: Wann beginnt der Ramadan und wie wissen wir das?

Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Gnädigen

55:1 Der Erbarmer
55:2 Lehrte den Quran
55:3 Erschuf den Menschen
55:4 Lehrte ihn die Aufklärung
55:5 Die Sonne und der Mond sind nach Berechnung

Hanif-Übersetzung, Kapitel 55

Nach koranischer Definition beginnt der Tag mit der Morgendämmerung. Aus dem Vers 55:5 ist ersichtlich, dass die Grundlage die (astronomischen) Berechnungen darstellen. Deshalb ist es wichtig, wann der genaue ortsgebundene Zeitpunkt des Neumondes sein wird, da mit dem Neumond der neue Mondmonat beginnt, wie bereits am Begriff Neumond selbst ersichtlich ist, dass ein neuer Monat begonnen hat. Das Wort Monat ist etymologisch verwandt zu Mond. Ist der Neumond vor der Morgendämmerung, so ist dieser Tag der erste Tag im Mondmonat. Findet der Neumond nachher statt, beginnt der erste Tag im Mondmonat erst am Folgetag.

Um mathematisch bzw. astronomisch präziser zu sein, muss man genau festlegen, was mit der Morgendämmerung gemeint ist. Auf eine tiefere Diskussion verzichten wir an dieser Stelle und verweisen auf die Fachliteratur. Konventionell sind drei bekannt: die astronomische, nautische und die bürgerliche Dämmerung. Grob und vereinfacht gesagt gilt die nautische Dämmerung als Grundlage für die Bestimmung des Tagesbeginns.

Beispiel für die nächsten Jahre:

2019: Da der Neumond in Wien, Berlin oder Bern am 5. Mai etwa um 00:45 Uhr eintritt, lange vor der astronomischen Dämmerung und somit automatisch auch vor der nautischen, ist der erste Tag im Ramadan und somit der erste Fastentag der 5. Mai. Der nächste Neumond findet am 3. Juni um 12:06 Uhr statt, womit der letzte Tag im Ramadan der 3. Juni ist. Somit sind insgesamt 30 Tage zu fasten.

2020: 23. April war der erste Fastentag, der letzte am 22. Mai. Ramadan dauerte 30 Tage.
2021: Beginn des Ramadans 2021 am 12. April mit einer Dauer von 30 Fastentagen.
2022: Neumond ist am 1. April um 08:24 Uhr, lange nach der nautischen Dämmerung, somit ist der erste Fastentag der 2. April. Der nächste Neumond ist um 30. April um 22:28 Uhr, vor der nautischen Dämmerung am 1. Mai, womit der letzte Fastentag der 30. April ist und der Ramadan dauert 29 Tage.
2023: Neumond ist am 21. März um 18:23 Uhr, somit ist der erste Fastentag am 22. März. Der nächste Neumond ist am 20. April um 06:12 Uhr, lange nach der nautischen Dämmerung, womit der letzte Fastentag am 20. April ist. Der Ramadan dauert 2023 also 30 Tage.
2024: Neumond ist am 10. März um 10:00 Uhr, somit ist der erste Fastentag am 11. März. Der nächste Neumond ist am 8. April um 20:20 Uhr, womit dieser Tag der letzte Fastentag ist. Der Ramadan hat in diesem Jahr eine Länge von 29 Tagen.
2025: Neumond ist am 28. Februar um 01:44 Uhr, lange vor der nautischen Dämmerung und somit ist der erste Fastentag am 28. Februar. Der darauffolgende Neumond ist am 29. März um 11:57 Uhr, was auch der letzte Fastentag ist. Ramadan umfasst 2025 also 30 Tage.
2026: Neumond ist am 17. Februar um 13:01 Uhr, also ist der 1. Ramadan am 18. Februar. Der Neumond darauf ist am 19. März um 02:23 Uhr, der letzte Fastentag ist also der 18. März. Wir fasten im Jahr 2026 also 29 Tage.
2027: Neumond ist am 6. Februar um 16:56 Uhr, also ist der 7. Februar der 1. Ramadan. Nächster Neumond ist am 8. März um 10:29 Uhr, was der letzte Tag im Ramadan ist. Fastenlänge beträgt 30 Tage.
2028: Neumond ist am 26. Januar um 16:12 Uhr, der erste Fastentag ist also am 27. Januar. Danach ist der Neumond am 25. Februar um 11:37 Uhr, was auch der letzte und 30. Fastentag ist.
2029: Neumond ist am 14. Januar um 18:24 Uhr, am 15. Januar beginnen wir mit dem Fasten. Am 13. Februar um 11:31 Uhr ist wieder Neumond. Somit fasten wir 30 Tage.
2030: Neumond ist am 4. Januar um 03:49 Uhr, dann wieder am 2. Februar um 17:07 Uhr. Wir fasten also wieder an 30 Tagen.

Unterschiedliche Startdaten?

Traditionell wird je nach Gemeinschaft anders gerechnet, da sie ihre Grundlagen auf anderen Quellen außerhalb der Lesung („Koran“) aufbauen, wie zum Beispiel beim Aspekt der „Sichtung“ der Mondsichel und ebenso mit ihrer der jüdischen Tradition entnommenen Definition des Tagesbeginns (Sonnenuntergang). So ist zu erwarten, dass viele öfters einen Tag später mit dem Fasten beginnen werden. Die Ahmadiyya oder gewisse Schiiten oder Sunniten beginnen vermutlich aufgrund ihrer noch einmal eigenen, unterschiedlichen Definition, nicht nur die Möglichkeit zur Sichtung der Mondsichel zu berechnen, sondern die Mondsichel tatsächlich zu sichten, erst zwei Tage später. Die konkreten Tage werden natürlich individuell bestimmt, denn innerhalb dieser Gemeinschaften gibt es nochmals Unterschiede.

An dieser Stelle möchten wir zur Geschwisterlichkeit aufrufen, auch wenn wir an unterschiedlichen Tagen beginnen mögen. Lasst uns einander mit Frieden, geschwisterlicher Liebe und Verständnis begegnen!

Wir wünschen einen gesegneten Ramadan!
Wir wünschen euch jetzt schon eine gesegnete, besinnliche Fastenzeit, so Gott will!

Achtet dabei auf ein gesundes, vernünftiges Fasten!

Bitte nicht maßlos sein beim Fastenbrechen!
Nicht so

7:31 O Kinder Adams, legt euren Schmuck bei jeder Gebetsstätte an und eßt und trinkt, aber seid nicht maßlos! – Er (Allah) liebt nicht die Maßlosen.

Übersetzung von Bubenheim

In herzlichem Frieden

Halal Fleisch im Islam – Gibt es halal Fleisch laut Koran?

Ich suche Zuflucht bei Gott vor dem verworfenen Satan
Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Barmherzigen

Frieden liebe Geschwister!

Wir wissen alle, dass für uns Gottergebene (Muslime) in der friedlichen Gottergebenheit (Islām) das Schweinefleisch und bezüglich des Schweines nur das Schweinefleisch verboten ist. Gelatine oder andere Teile des Schweins sind also erlaubt (ḥalāl). Doch wie steht es um die allgemeine Schlachtung der Tiere? Man hat doch mal was vom Schächten gehört und dass es rigide Vorschriften gäbe, wie etwa dass das Tier nach Mekka, genau genommen nach der sogenannten Qibla gerichtet werden müsse? Und wie steht es um das von Christen und Juden geschlachtete Fleisch? Gibt es so etwas wie halal Fleisch überhaupt?

Die wichtigste Frage ist jedoch, wie wir herausfinden können, was überhaupt erlaubt und verboten (ḥarām) sein kann. Es gibt eine einfache Art in der Lesung (deutsch für Koran oder „al-qurʾān“), wie man etwas als erlaubt oder verboten bezeichnen kann. In der Lesung gibt es nämlich einen Vers, der folgendes aussagt:

 

6:114 Wen außer den Gott soll ich als Richter suchen, wo er es doch ist, der die Schrift detailliert zu euch herab sandte? Diejenigen, denen wir das Buch zukommen ließen, wissen, dass es von deinem Herrn mit der Wahrheit herabgesandt wurde. So sei nicht unter den Zweiflern.

 

In einem anderen Vers lernen wir, dass die Lesung für die Gottergebenen genügt (29:51). Wenn man die Lesung kennt, so ist es in Wahrheit noch schwerwiegender. Es gilt nur das, was Gott offenbarte. Alles, was Er nicht offenbarte und offen ließ, ist unserem Ermessen überlassen (5:101). Wir dürfen im Namen der Religion keine Falschheiten verbreiten und etwas für verboten erklären, das Gott nicht verboten hat. Denn dadurch würde man sich als weiteren Gesetzgeber und weiteren Richter neben Gott behaupten und sich so seiner Souveränität und Autorität beigesellen. Und die Beigesellung (schirk) ist die Kapitalsünde schlechthin (4:48) in der Lebensweise (dīn), die Gott für uns vorsah. Wir dürfen also nichts Falsches behaupten (16:116) und dürfen nur das wiederholen, was Gott offenbarte:

 

10:59 Sage: „Was meint ihr, dass ihr das für verboten und erlaubt erklärt, was der Gott für euch an Versorgung herabsenden ließ?!“ Sage: „Hat euch dies der Gott erlaubt oder erfindet ihr etwas über den Gott?“

5:87 O ihr, die ihr glaubt, verbietet nicht die guten Dinge, die der Gott euch erlaubte, und übertretet nicht. Gewiss liebt der Gott nicht die Übertretenden.

 

Es ist für uns also verboten, etwas anderes zu behaupten als das, was der Schöpfergott uns herabsandte in seiner Lesung. Nein, es ist nicht nur für uns verboten, sondern darüber hinaus deutlich auch unserem geliebten Propheten Mohammed, etwas Neues zu erfinden (66:1), wonach der Prophet getadelt wird von Gott, etwas Neues hinzugedichtet zu haben, um seinen Partnerinnen zu gefallen, indem er etwas Erlaubtes verboten hat! Dieses Beispiel unseres Propheten zeigt uns klar, dass in Bezug auf das Essbare nur das als wahr gilt, was unser Gott in der Lesung offenbarte. Nur Blut, Totes, Schweinefleisch und das, was anderen Wesen oder Menschen als Gott gewidmet wurde, ist verboten und sonst nichts (2:173, 5:3, 6:145, 16:115)! Erfindungen wie die Richtung beim Schlachten der Tiere oder das angebliche Schächten kommt in der Lesung Gottes nicht vor und sind somit als Lügen und Unwahrheiten abzulehnen.

Doch wenn außer diesen vier Nahrungsmitteln nichts verboten und die meisten Regeln für das „halal Schlachten“ erfunden sind, wie verhält es sich dann mit der Erwähnung des Gottesnamens bei der Schlachtung? Sind wir nicht dazu verpflichtet, Ihn zu erwähnen? Betrachten wir hierzu erst einmal eine klassische Übersetzung des folgenden Verses:

 

6:118 Eßt von dem, worüber der Name Gottes ausgesprochen worden ist, so ihr an seine Zeichen glaubt. (Übersetzung von Khoury)
Transliteration: Fakulū Mimmā Ḏukira Asmu Allāhi `Alayhi ‚In Kuntum Bi’āyātihi Mu’minīna

 

Fast alle Übersetzer geben diesen Vers und verwandte Ausdrücke (z.B. in 5:4, 6:119, 6:121, 6:138, 22:28, 22:34, 22:36, 22:40) auf diese oder ähnliche Art wieder. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie im Vers die entsprechende Formulierung als „worüber Gottes Name ausgesprochen wurde“ interpretieren. Dies wird als Beleg verwendet, dass man doch den Namen Gottes erwähnen müsse beim Schlachten. Jedoch begeht man hier einen folgenschweren Fehler, wenn man dieser falschen Annahme folgt. Die Begründung ist einfach: „Worüber Gottes Name ausgerufen wurde“ bedeutet nämlich nicht dasselbe wie „worüber beim Schlachten Gottes Name ausgerufen wurde“ und darüber hinaus wurde das Essen der Schriftbesitzer, also das Essen der Christen und Juden für erlaubt erklärt:

 

5:5 Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Das Essen derer, denen das Buch zugekommen ist, ist euch erlaubt, und euer Essen ist ihnen erlaubt. …

 

Foto: Luca Rossato, CC BY-NC-ND 2.0

Die eigene Interpretation ist also fehleranfällig, wenn wir Vers 5:5 der Lesung außer Acht lassen. Wir müssen also genau formulieren: Die Aussage „nur das ist erlaubt, worüber Gottes Name ausgesprochen wurde beim Schlachten“ ist als Erfindung und somit als Lüge über den einen Gott zu werten. Es wird von uns nirgends verlangt, das Schlachten der Tiere durch die Schriftbesitzer zu beobachten und nachzuprüfen. Wenn wir aber wissen, dass Gottes Geschöpfe gemäß einer Lebensordnung (dīn) geschlachtet wurden, die fälschlicherweise Gott oder einer anderen Gottheit gewidmet ist, so dürfen wir das Essen nicht konsumieren, da wir ansonsten diese Blasphemie bestätigen. Durch den Vers 5:5 aus der Lesung wird jedoch das Essen von denen, die sich nicht als Gottergebene bezeichnen, für erlaubt erklärt. Wir können also grob gesagt ruhigen Gewissens das Essen verzehren, das in fremden Küchen gekocht oder in uns unbekannten Metzgereien geschlachtet wurde. Betrachten wir jedoch auch die anderen Verse, die ich oben in Klammern erwähnte, so wird folgendes klar:

 

  1. Uns sind die guten Dinge erlaubt und wir haben Gottes Namen zu gedenken, mindestens beim Verzehr. (5:4, 6:118-119, 22:28)
  2. Jede Gemeinschaft hat einen eigenen Ritus, welcher den Namen Gottes in irgendeiner Form beinhaltet (22:34). Dies wäre im Allgemeinen unmöglich, wenn der Name Gottes ausgesprochen werden müsste und geht nur, wenn wir das Verb gedenken angemessen berücksichtigen, was unter anderem sowohl das Aussprechen als auch ein im Herz gesprochener Gedanke bedeuten kann.
  3. Wir als Gottergebene müssen, wenn wir selbst schlachten, des Namen des einen Gottes gedenken. (22:36)
  4. Wenn wir als Gottergebene etwas schlachten oder auch schlachten lassen, so müssen wir einen Teil den bedürftigen Menschen abgeben. (22:28, 22:36)
  5. Die Tiere sind nicht nur zum Verzehr da, sondern bieten uns vielfältigen Nutzen an. (22:28)
  6. Das Schlachten an sich stellt keinen Gottesdienst dar. (22:37)

 

Genauso wenig bedeutet ausgerufen oder ausgesprochen nicht dasselbe wie das in Vers 6:118 verwendete Wort gedenken (ḏukira). Auch in allen anderen, ähnlichen Versen wird dieses Verb gedenken verwendet. Wir sollen also Gottes Namen gedenken, wenn wir essen. Dies kann auch erst beim Essen am Tisch geschehen und kann genau genommen auch nur im Herzen und in Gedanken erfolgen. Nochmals wiederholt: Des Namen Gottes muss mindestens vor dem Essen gedenkt werden, egal wer das Tier wie geschlachtet hat. Nur wenn wir erfahren, dass bewusst der Name Gottes ausgelassen wurde (6:121) oder das Essen einem anderen Wesen als dem Gott oder einem Menschen gewidmet wird, ist es uns verboten (2:173, 5:3, 6:145, 16:115). Doch lesen wir 6:121 einmal genauer:

 

6:121 Und esst nicht von dem, worüber des Namens Gottes nicht gedacht wurde. Das ist wahrlich ein Frevel. Die Satane geben gewiss ihren Verbündeten ein, damit sie mit euch streiten. Wenn ihr ihnen gehorcht, seid ihr gewiss Beigeseller.

 

Auf jeden Fall gehört die Achtsamkeit (at-taqwá) gegenüber Gott und Seiner Schöpfung zu den Tugenden der Gottergebenen.Dieser Vers darf nun nicht missverstanden werden nach all dem, was bisher geschrieben wurde. Bevor man voreilig zu Schlüssen gelangt, sollte man sich folgendes vor Augen führen: Der Vers beginnt mit einer allgemeinen Aussage und gilt nicht nur für Fleisch. Wenn wir uns also auf Vers 6:121 beziehen, gilt dies für sämtliche Nahrungsmittel und überall, wo man etwas essen kann. Das gilt sowohl für die heimische Küche als auch für andere Orte wie Restaurants, Cafes, Kantinen, Mensas, Take Aways und sonstigen Ständen. Des Weiteren müsste man die Schriftbesitzer immer danach fragen, ob sie bei der Zubereitung ihres Essens Gottes Namen gedacht haben, um zu wissen, ob ihr Fleisch auch erlaubt ist. Doch das stünde dem Vers 5:5 entgegen, der uns das Essen der Schriftbesitzer pauschal erlaubt bis auf das bereits Verbotene. Also kann das Gedenken des Gottesnamens nicht allgemein gemeint sein in 6:121, da man ansonsten so gut wie nichts mehr essen dürfte und nicht nur Fleisch damit gemeint ist.

Wie ist der Vers aber nun zu verstehen?

Dafür müssen wir die Verse 6:119, 22:37 und die Verse um 6:138 herum berücksichtigen. Allgemein handelt das sechste Kapitel ab Vers 114 von den Nahrungsmitteln, der Botschaft und den Zeichen Gottes. Dieser Bereich des sechsten Kapitels macht uns deutlich, dass es nur jemanden gibt, der das Essen für erlaubt oder verboten erklären kann und darf: Gott allein. Die Verse 6:136-138 geben uns zu verstehen, dass die Beigeseller ihre eigenen Regeln in Bezug auf die Versorgung Gottes aufstellen und diese erfundenen Regeln Gott zudichten und den Menschen als Lebensordnung Gottes auferlegen (vgl. auch 42:21). In Zusammenhang mit Vers 22:37 wird also klar, dass hiermit eine erfundene Tradition abgelehnt wird: Die Beigeseller erwähnten Gottes Namen bewusst nicht und die Gottergebenen müssen diese Nahrungsmittel vergehen lassen – Gott zuliebe (6:121). Die Gottergebenen wissen nämlich, dass Gott allein der Versorger ist und diese Wahrheit niemals vergessen gehen darf. Es ist also eine spirituelle Rebellion gegenüber dem Fehlverhalten der Beigeseller, eine religiöse Botschaft der Wahrheit.

Bevor ich zum Ende des Artikels gelange, möchte ich noch einen weiteren Gedanken anregen in Bezug auf den fünften Punkt aus der obigen Liste: Gott sagt in der Lesung über die Tiere, dass sie Völker wären wie wir es sind. Damit ist meines Erachtens gemeint, dass sie genau wie wir lebende, fühlende Wesen sind.

 

6:38 Und es gibt kein Tier auf der Erde und keinen Vogel, der mit seinen Flügeln fliegt, ohne dass es Gemeinschaften wären gleich euch. Wir haben im Buch nichts ausgelassen. Danach werden sie zu ihrem Herrn versammelt.

 

Neben diesem Vers wird uns beispielsweise in 5:88 geboten, das zu essen, was erlaubt und gut ist (in gewissen Übersetzungen steht ‚köstlich‘ anstelle von gut). Wir müssen uns demnach die Frage stellen, ob dieses Gebot nach dem Verzehr des Guten nicht direkt auch bedeutet, dass die fühlenden, lebenden Tiere selbst gut behandelt werden müssen. Wenn es ihnen nicht gut geht, wie kann das Fleisch dieser Tiere dann ethisch gesehen gut sein? Siehe hierzu auch die Verse 5:5, 8:69, 7:157, 16:114 und 20:81. Wir müssen uns weiter fragen, ob wir weiteren gedankenlosen Traditionen nachfolgen wie zum Beispiel dem Opferfest.

Auf jeden Fall gehört die Achtsamkeit (at-taqwá) gegenüber Gott und Seiner Schöpfung zu den Tugenden der Gottergebenen.

Gepriesen sei Gott und Dank sei Ihm für all Seine unzählbaren Versorgungen!
Mögen wir als Gottergebene gegenüber Gott und Seiner Schöpfung achtsamer werden.

Talha Çakır

Das Verhältnis der Muslime zu Andersgläubigen

basierend auf Das Verhältnis der Muslime zu den Andersgläubigen nach dem Koran von Hüseyin Yaşar

Ich suche Zuflucht bei Gott vor dem verfluchten Teufel,
Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen

1. Das koranische Menschenbild

Nach den Aussagen des Korans wurde der Mensch im biologischen Sinne als ein vollkommenes Wesen geschaffen (95:4). Er ist ein soziales Wesen, das mit technischen und kulturellen Fähigkeiten begabt ist (17:70). Der Schöpfer hat den Menschen mit geistigen und moralischen Werten ausgestattet und ihn ein System der Nachfolge (Khalifa) gerufen (2:30; 6:165; 7:69,74; 10:14,73; 27:62; 35:39 und 38:26). Der Mensch hat im Vergleich zu den anderen Geschöpfen eine gesonderte Stellung vor Gott, während Gott absolut über den Menschen steht (112:2; 3:34; 2:255).

Der Mensch ist ein auf Gott bezogenes Wesen. Auch wenn die Menschen sich sozial und religiös unterscheiden, haben sie doch Gott gegenüber die gleichen Pflichten und sind somit einander gleichgestellt. Die Menschen mögen sich verschiedenen Stämmen und Völkern zugehörig fühlen und unterschiedlicher Hautfarbe sein, sie sind dennoch allesamt Nachkommen Adams (49:13), sind sie alle Kinder Adams (7:26,27,31). Der Beste unter ihnen ist daher auch nur derjenige, der die Weisungen Gottes am besten einhält (49:13).

 

2. Die Religionen im Koran

Gott hat die Menschen als Angehörige zivilisierter und kultivierter Völker geschaffen (5:49-50). Er hat zu den Menschen aller Nationen und Stämme, unabhängig von ihrer Hautfarbe, Gesandte und Propheten gesandt. Diese überbrachten ihnen die Offenbarung Gottes und warnten sie vor dem Unglauben (13:7; 35:24). Daraus folgt logischerweise, dass der Glaube an Gott universell ist, erreichten doch die Offenbarungen Gottes die gesamte Menschheit. Die geographischen Unterschiede und die mangelnde Kommunikation zwischen den Menschen führten jedoch allmählich zum Verlust der Originalität der religiösen und kulturellen Werte.

Da nach dem Koran Gott zu allen Völkern Propheten geschickt hatte, stammen alle Religionen und der Glaube aller Menschen von der göttlichen Religion ab. Daher anerkennt der Koran auch innere Verwandtschaft des Islams (Ergebung) mit den anderen Religionen, wie z.B. mit dem Christentum und das Judentum, die dem Islam bekanntlich geographisch und inhaltlich besonders nahe stehen. So nennt er Juden und Christen ebenfalls ‚Schriftbesitzer‘ (ahl al-kitâb). Der Koran erkennt den Anhängern der christlichen und jüdischen Religion einen höheren Stellenwert zu als den Angehörigen anderer Religionen, bestätigt er doch die Wahrheit ihrer Heiligen Bücher, die vor dem Koran offenbart worden sind (5:43-48). Dies zeigt unmissverständlich, dass der Koran auf diesen Traditionen fußt, und dass er die gleiche Botschaft wie die zwei vor ihm geoffenbarten Bücher verkündet (42:15).

Der Koran bestätigt aber nicht nur die früheren Heiligen Bücher, sondern er bringt auch neue Botschaften Gottes. Trotzdem ist jeder Muslim verpflichtet, an alle Heiligen Bücher Gottes zu glauben (42:15). Daraus folgt, dass in der himmlischen Botschaft der Muslime und der Angehörigen der Religionen der anderen Heiligen Bücher Gemeinsamkeiten bestehen. In Anbetracht der Gemeinsamkeiten der Offenbarungen können die Angehörigen der himmlischen Religionen bei der Suche nach Lösungen für die religiösen und kulturellen Probleme, denen die Menschheit ausgesetzt sind, kooperieren.

 

3. Die Respektierung der Andersgläubigen und ihrer Religionen

Die Koranexegese behandelt das Thema Glaube und Unglaube sehr ausführlich. Der Glaube aber, der mit dem islamischen Glaubensbekenntnis nicht im Einklang steht, wird nicht ignoriert und deren Anhängern wird ein unverbrüchliches Recht auf Leben, auf Gemeinschaft und Religionsausübung zugestanden. Dazu heißt es im Koran: „Euer Glauben für Euch, mein Glaube für mich“ (109:6; 18:29; 10:41; 2:256). Diese Verse dienen als Fundament der islamischen Lehre von der Religions-, Gewissens- und Meinungsfreiheit.

Der Koran missbilligt darüber hinaus die gegenseitige Missachtung von Judentum und Christentum (2:11,113). Er dagegen nimmt beide Religionen im Blick auf die Wahrheitsfrage ernst, sieht in ihnen notwendige Dialogpartner und schottet sich daher von ihnen religiös nicht ab. Die klaren Religionsunterschiede, die nicht übersehen werden, sollten aber kein Grund für feindselige Auseinandersetzungen zwischen den Religionen sein. Ganz im Gegenteil, sie sollten eher Grund für einen Wettstreit unter den verschiedenen Gläubigen sein. Eine solche friedliche Auseinandersetzung ist nach islamischer Lehre Gottes ausdrücklicher Wille. Gott wollte und will diesen edlen Wettstreit, damit Menschen unterschiedlichen Glaubens miteinander kommunizieren und in einen Dialog eintreten. Gott hätte es ansonsten so arrangiert, dass die Menschen nur eine einzige Religion pflegten, nur ein einziges Volk bildeten und immer nur den Einen Gott anbeteten. Aber das wollte Gott nicht. Durch die religiöse Unterscheidung und Vielfalt wollte Gott die Menschen zum Wettkampf geradezu zwingen, um sie so zu prüfen (5:48). Damit ist nun allerdings nicht gesagt, dass der Koran alle vorislamischen Religionen in jeder Hinsicht anerkennt. Der Koran bestätigt zwar die ursprüngliche Wahrheit der älteren Heiligen Bücher, gleichzeitig weist er aber auch auf, dass spätere Auslegungen sie entstellt, ja oft verfälscht haben (5:17,72-75,77-78). Deshalb lädt der Koran ja auch die Anhänger dieser Religionen ein, der die Entstellungen der Auslegung der älteren Heiligen Bücher aufgedeckt hat, anzunehmen (3:64).

Der Koran achtet gleichzeitig andere Religionen, denn in 6:108 heißt es:

Ihr sollt diejenigen, die andere außer Gott rufen, nicht beschimpfen, sonst beschimpfen sie Gott, ohne Wissen, aus Feindseligkeit. Nur so haben wir jedem Volk sein Tun geschmückt, letztendlich kommen sie alle zu Gott zurück, dann sagt Er ihnen, was sie getan haben.

Dieser Koranvers verbietet das Verfluchen anderer Religionen. Dergleichen führe nur zu unnötigen Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und den Angehörigen anderer Religionen. Es heißt, dass der Vers zu einer Zeit offenbart wurde, als es bereits zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und Verfolgern von Mohammed gekommen war. Der zitierte Vers soll die Eskalation dieses gefährlichen Konflikts zwischen den Muslimen und Götterverehrern verhindert haben.

Dabei muss man sich vor Augen halten, dass die damaligen Andersgläubigen keineswegs Juden oder Christen, sondern vielmehr Polytheisten waren, die nach dem Koran niedriger als die Anhänger der Buchreligionen bewertet werden (6:106; 2:105) , gilt doch die Vielgötterei im Islam als die größte Sünde (31:13). Trotzdem verbietet der Islam das Verfluchen der Polytheisten. Es ist ein zeitloses und allgemeingültiges Verbot. Dieser Koranvers kann ebenfalls als die Grundlage für Religions- und Gewissensfreiheit interpretiert werden.

Der Mensch denkt im Rahmen der Gesetzmäßigkeiten, die Gott geschaffen hat. Der Mensch geht seinen Weg und er verteidigt sein Tun aus seinen Vorstellungen heraus, auch wenn sein Verhalten nicht korrekt ist. Derjenige, der den rechten Weg geht, findet sein Verhalten schön. Aber auch der Mensch, der den richtigen Weg nicht gefunden hat und schlecht handelt, sieht seine Handlungen als schön an, weil der das Handeln des Menschen relativiert, womit der auch versucht, das Handeln der Ungläubigen zu erklären.

Zusammenfassend kann man sagen, dass man Andersgläubige, unabhängig von Religion und Nation, nicht verfluchen oder beleidigen, dass man ihr Gewissen nicht verletzten darf. Das gilt auch unabhängig davon, wie falsch oder unsinnig die Religion des Andersgläubigen sein mag. Der Sinn dieser strengen Bestimmungen zum interreligiösen Frieden besteht also darin, der Achtung vor anderen Religionen gottgewollte, d.h. unbedingte Geltung zu verschaffen.

 

4. Nachbarschaftsrechte im Islam

Der Koran teilt die zwischenmenschlichen Beziehungen in die Grundkategorien Frieden und Krieg ein. Grundlage dafür sind die Verse 8 bis 9 der Sure 60:

Gott verbietet euch nicht, gegen diejenigen pietätvoll und gerecht zu sein, die aus religiösen Gründen nicht gegen euch gekämpft, und die euch nicht aus euren Wohnungen vertrieben haben. Gott liebt die, die gerecht handeln. Er verbietet euch nur, euch denen anzuschließen, die der Religion wegen gegen euch gekämpft, und die euch aus euren Wohnungen vertrieben oder bei eurer Vertreibung mitgeholfen haben. Diejenigen (Muslime), die sich diesen anschließen, sind die (wahren) Frevler.

Der Koran erlaubt also den Muslimen denjenigen Andersgläubigen zu helfen oder mit ihnen freundschaftliche Beziehungen zu pflegen, die sich mit ihnen nicht im Kriegszustand befinden. Der Koran verbietet also den Muslimen den freundschaftlichen Umgang nur mit den Andersgläubigen, die mit ihnen Krieg führen. Solange also die Nichtmuslime weder den Islam noch die Muslime bekämpfen, dürfen Muslime mit ihnen Freundschaft pflegen und darüber hinaus Hilfe leisten.

Da der Koran Gerechtigkeit als Fundament der Religion ansieht, verbietet er den Muslimen, Andersgläubigen Unrecht zu tun. Der Koran verbietet darüber hinaus, einen anderen Menschen überhaupt zu etwas zu zwingen (2:256). Denn derjenige Mensch, der einen anderen ungerecht behandelt, verliert die Liebe Gottes (2:190). Dagegen gewinnt der Muslim, der die anderen Menschen liebt, die Liebe Gottes (60:8).

Die Aussage im Vers „Gott verbietet nicht“ will also sagen, dass die Andersgläubigen gut behandelt werden müssen. Der Vers widerlegt also die Meinung vieler traditionellen Muslime, die meinen, dass man Andersgläubige nicht gerecht behandeln und auch nicht helfen dürfe. Der Vers macht unmissverständlich den Willen Gottes klar, dass die Muslime die Andersgläubigen, die nicht an den Islam glauben oder den Islam nicht bekämpfen, gut und gerecht behandeln müssen.

Auch der Koranvers 36 der Sure 4 weist in die gleiche Richtung, denn dort heißt es:

Und dient Gott und gesellt ihm nichts (als Teilhaber an seiner Göttlichkeit) bei! Und zu den Eltern (sollt ihr) gut sein und zu den Verwandten, den Waisen und den Armen, zum Verwandten und zum fremden Beisassen, zum Gefährten(, der euch) zur Seite (steht), zu dem, der unterwegs ist, und zu dem, was eure Rechte Hand besitzt. Wer eingebildet und prahlerisch ist, den liebt Gott nicht.

Die gute Behandlung der Eltern ist nach dem Gebet also die nächste moralische Pflicht für den Muslim (17:23-25; 29:8; 31:14-15; 46:15). Nach den Eltern kommen dann im Pflichtkatalog die nahen Verwandten, die Waisen, die Armen, die Nachbarn, die Freunde, die Reisenden und diejenigen, für deren Unterhalt man zuständig ist. Der Vers zählt alle möglichen Gruppen von Menschen, denen man im Leben begegnen kann, auf und fordert, dass man sie gut behandeln und mit ihnen ein harmonisches Zusammenleben suchen soll. Dieses sozialmoralische Verhalten gilt im Islam als eine Art von Gottesdienst.

In der islamischen Tradition gehören die Hilfeleistungen an Arme zu den wichtigen religiösen Handlungen. Sie werden durch die Vorschriften der ‚zakât‘, d.h. der Almosen, geregelt. Sie kommen nicht nur den nahen Verwandten zugute, sondern vor allen Dingen denjenigen, die diese Unterstützung am meisten benötigen (9:60).

Nach dem Koran wurde der Mensch geschaffen, um sich den Willen Gottes zu unterwerfen (15:99; 51:56; 67:2; 72:16-17). Sein Leben ist daher eine Prüfung. Der Koran ist ihm dabei die Rechtleitung. Der oben zitierte Koranvers 4:36 nennt zwar die Verpflichtung des Muslim zum Gottesdienst als erste Pflicht. Dann folgt aber sofort der göttliche Auftrag, alle Menschen gut zu behandeln und ihnen Hilfe zu leisten. Daraus folgt, dass auch diese ethischen Werke zu den gottesdienstlichen Handlungen gehören. Sie werden denn auch von Gott belohnt.

Jeder Muslim, der an Gott glaubt, hat also seine Nachbarn gut zu behandeln. Das heißt auch, dass der sich um ihre Sicherheit sorgen soll. Und wenn eine Notsituation entsteht, und er ihnen nicht helfen kann, soll er sie zumindest auch nicht stören. Ein Nachbar kann sowohl ein Muslim als auch ein Nichtmuslim sein. Der Muslim ist also gehalten, jeden Nachbarn gut zu behandeln, ohne irgendwelche Beurteilungen vorzunehmen.

Über die Nachbarschaftsrechte kann abschließend gesagt werden, dass der Muslim da, wo er lebt, sich im Rahmen, den der Islam ihm vorgibt, integrieren soll. Die eigene soziale Integration in die Gesellschaft, ist nach dem Koran eine notwendige moralische Aufgabe für jeden Muslim.

 

5. Die Speisevorschriften und das gemeinsame Mahl
mit Andersgläubigen in der Diaspora

Durch die modernen Kommunikationsmittel und durch die schnellen Verkehrsverbindungen ist unsere Welt kleiner geworden, und im Unterschied zur Vergangenheit leben wir in einem Weltdorf. Das führt zur Mobilität und Migration. Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und Anhänger verschiedener Religionen leben heute auf engem Raum zusammen. Doch die kulturellen und soziale Probleme, die daraus entstehen, lassen sich nicht so schnell lösen. Im Koran werden lediglich vier Sorten von Nahrungen verboten, was das Leben der Muslime enorm erleichtert. In Sure 5:5 heißt es dazu auch:

Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und was diejenigen essen, die die Schrift erhalten haben, ist für euch erlaubt und (ebenso) was ihr esst, für sie.

Diejenigen, denen die Schrift gegeben war, sind die Christen und die Juden. Der zweite Teil des Verses zeigt, dass Integration möglich ist, weil die Anhänger der Buchreligion gemeinsam essen können. Der Koran verbietet das gemeinsame Mahl von Muslimen mit Christen in keiner Weise. Doch das Verbot des Verzehrs von Schweinefleisch, Blut (5:3; 6:145) und die Meidung alkoholischer Getränke (5:90-91) gelten weiter.

Da der Koran den Muslimen nicht verbietet, gemeinsam mit den Nichtmuslimen zu essen, kann so das gemeinsame Mahl die nachbarschaftlichen Beziehungen verbessern helfen und die Integration fördern.

In seiner türkischen Übersetzung der Botschaft des Korans (Mesaj) schreibt Edip Yüksel bei Vers 5:4:

Wir sollten Gottes Namen gedenken, bevor wir zu trinken und zu essen beginnen. Dieser Vorgang des Gedenkens kann wörtlich oder gedanklich und in jeder Sprache erfolgen. Es gibt keine Pflicht, den allgemein als „Bismillah“ bekannten Vorgang des Gedenkens während dem Schlachten der Tiere zu vollbringen. Denn im 5. Vers wird das Essen der Schriftsbesiter als erlaubt beschrieben…

Des Weiteren ist es den Ergebenen erlaubt, einem bestimmten Essverhalten auf individueller Basis nachzugehen, wie zum Beispiel nur noch vegetarische oder gar veganische Kost zu sich zu nehmen, weil im Koran diesbezüglich keine regulatorischen Bestimmungen vorzufinden sind, die Entscheidung nach dem Koran also dem Individuum überlassen ist (5:101-103).

 

6. Die Herausforderung für die Muslime auf der Welt

7:128 Da sagte Moses zu seinem Volk: „Bittet Gott um Hilfe und seid geduldig! Die Erde ist Gottes, und Er vererbt sie, wem Er will unter Seinen Dienern. Das gute Ende gehört den Frommen.“

Die im Koran festgeschriebenen Pflichten und Verbote gelten für jeden Einzelnen und für alle Zeiten. Dazu gehören die Vorschriften zum Kontaktgebet sowie die ethischen Gesetze. Sie hängen aber nicht davon ab, ob der Muslim in einem „islamischen“ oder „nichtislamischen“ Land lebt. Der koranische Islam beabsichtigt es nicht, die Welt in ein so genanntes „Haus des Islam“ (Dar al-Islam) zu verwandeln, sondern zieht es eindeutig vor, die Vielfalt und die Verschiedenheit der unzähligen Völker als Vorteil aufzufassen (49:13). Der Muslim hat also den Aspekt zu berücksichtigen, dass die Erde der ganzen Menschheit vererbt wurde. Somit muss der Muslim auch das Recht der Immigration akzeptieren (4:97-98; 7:128). Die Vorschriften zu beten, gerecht zu handeln, sein Versprechen zu halten, nicht zu lügen, nicht zu töten, niemanden zu belästigen etc. sind überall auf der Welt zu befolgen.

Die Muslime müssen also in allen Ländern ihre Versprechen halten, sie dürfen die Einwohner nicht gefährden, d.h. sie dürfen sie nicht töten und ihre Ehre nicht verletzen. Der Muslim hat sich zu verantworten, wenn gegen die Gesetze des Landes verstoßen wurde, oder wenn ein Mitbewohner des Landes sich in seinen Rechten durch einen Muslim verletzt fühlt. Zuständig ist allein die Rechtssprechung des Gastgeberlandes. Daraus folgt, dass die Muslime die dort gültigen Gesetze achten müssen und nicht gegen sie verstoßen dürfen. Die Muslime sind verpflichtet, das Eigentum der Gastgeber zu respektieren und dürfen das Land, in dem sie leben, auch nicht verraten.

Aus dem Gesagten folgt, dass der Koran die Muslime auffordert, sich friedlich in eine andersartige Umgebung zu integrieren und ihre andersartigen neuen Mitmenschen gerecht und gut zu behandeln. Er ist sogar verpflichtet, die Werte und Traditionen seiner neuen Heimat auf einer friedlichen Weise kennenzulernen und – auch wenn er allenfalls nicht alle inhaltlich bejahen kann – zu achten (49:13).