Menstruation

Menstruation und Beten im Islam, Fasten während der Menstruation…

Der Koran, der alles erklärt (16:89; 6:114), was wir für unsere Rechtleitung benötigen, schränkt einzig und allein den Geschlechtsverkehr ein, wenn es um die Menstruation geht.

 

 

Foto: Jennifer Hayes – CC BY-NC 2.0

 

2:222 Und sie fragen dich nach der Menstruation. Sage: „Sie ist eine Beeinträchtigung!“ So haltet Abstand von den Frauen während der Menstruation und nähert euch ihnen nicht (sexuell), bis sie gereinigt sind. Wenn sie sich reinigten, dann kommt zu ihnen, von wo euch Gott gebot. Gewiss, Gott liebt die Bereuenden und liebt die sich Reinigenden


Der Koran beinhaltet alles, was unsere Rechtleitung betrifft. Und so beschreibt er in diesem Vers alles, was die Menstruation angeht. Laut Koran ist Regelblutung eine Beeinträchtigung, ein Unwohlsein und Gott sieht für uns vor, dass wir während dieser beeinträchtigenden Phase keinen Geschlechtsverkehr üben. Unser Herr beschreibt die Menstruation nicht als eine spirituelle Unreinheit, sondern als eine Beeinträchtigung. Man soll sich auch nicht durch den nachfolgenden Satz verunsichern lassen, in dem das aus der Wurzel T-h-r (طهر) abgeleitete Verb (يطهرن – yaThurna, femininer Plural der dritten Person) verwendet wird. So wie das Wort „rein“ im Deutschen mehrere Bedeutungen in sich tragen kann, wie etwa in „eine reine Weste haben“, kommen die von der Wurzel abgeleiteten Wörter im Koran in unterschiedlichen Varianten vor:

  • materielle, körperliche Reinheit: 2:25, 2:222 (die ersten beiden Vorkommnisse im Sinne von „sich der Menstruation entledigen“), 3:15, 4:57, 8:11, 25:48, 76:21
  • geistige Reinigung: 2:222 (letztes Vorkommnis), 2:232, 3:55, 5:41, 9:103, 33:33, 33:53, 56:79 (die hier beschriebene Reinheit hat nichts mit der rituellen Waschung (غسل – Ghusl) vor dem Gebet zu tun*), 58:12,  80:14, 98:2
  • Geistige und materielle/körperliche Reinigung: 2:125, 3:42 (könnte auch als rein geistige Reinheit gelten), 4:43, 5:6, 7:82, 9:108 (ebenso möglich: nur geistige Reinheit), 11:78 (ebenso möglich: rein geistig), 22:26, 27:56, 74:4

* Koranisch gesehen bedeutet Ghusl, anders als in der traditionellen Lehre üblich, sowohl Ganzkörperwaschung als auch die Waschung vor dem Gebet, siehe 4:43 und 5:6 (und die Wortwahl des arabischen Textes), wohingegen aus 5:6 zu verstehen ist, dass طهارة – Tahaara im Kontext des Gebets (und nicht allgemein) durchaus als reine Ganzkörperwaschung verstanden werden kann. Achtung: Hier beim allgemeinen Ghusl bedeutet dies nicht, dass die Person in dem Moment körperlich unrein sei, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies hat lediglich mit dem Gebet zu tun.

Es gab und gibt verirrte Menschen, die die Menstruation bei Frauen gar als eine göttliche Strafe ansehen. Ihre Ansichten und Interpretationsweisen haben auch ihren Weg in die Kommentaren und Tafsir-Bücher gefunden, wonach man eine Frau nicht nur sexuell nicht berühren, sondern gleich komplett vermeiden sollte. Dies wird ebenso ersichtlich in den Übersetzungen, welche die Menstruation in 2:222 wie folgt beschreiben bzw. das Wort (أَذًى – adhan) wie folgt übersetzen:

  • Khoury, Bubenheim, Rassoul: Leiden
  • Azhar, Ahmadeyya: Schaden
  • Paret: Plage
  • Zaidan: Beschwerlichkeit
  • Pickthall: Krankheit (illness) (sic!)
  • Qaribullah: Verletzung (injury)
  • Khalifa, Progressive Muslims, Amatul R. Omar: schädlich (harmful)
  • M. Asad: verwundbarer Zustand (vulnerable condition)
  • Ali F. Yavuz: eine verhasste Unreinheit (nefret edilen bir pisliktir) (sic!)

Wie wir sehen tun es sich die Übersetzer nicht gerade einfach, das Wort angemessen zu übersetzen. Auch während unserer Übersetzung von 2:222, die wir eingangs zitierten, hatten wir lange diskutiert. Insbesondere in gewissen Übersetzungen wie die von Paret, Pickthall oder von meinem persönlichen Favorit in der Kategorie „abstruseste Übersetzung“ Ali F. Yavuz sieht man deutlich, welch lausige Arbeit da verrichtet wurde bei der Übersetzung.

Im Koran kommt dieses Wort an 24 Stellen in verschiedenen Formen vor: 2:196 2:222 2:262 2:263 2:264 3:111 3:186 3:195 4:16 4:102 6:34 7:129 9:61 (2x) 14:12 29:10 33:48 33:53 (2x) 33:57 33:58 33:59 33:69 61:5

Dass es sich bei diesem Wort nicht um den Aspekt der „Schmerzen“ handelt, wird klar, wenn man bedenkt, was „schmerzhaft“ auf Arabisch heißt: مُؤْلِم – mu’lim oder أَلِيم – ‚aliim, was im Koran sehr oft in der Wendung ‚Adhaabun ‚aliimun (schmerzhafte Qual) vorkommt. Dieses Wort bedeutet auch nicht „Schaden“ (ضَرَر – Darar, türkisch: zarar) an sich, denn man betrachte Vers 3:111:

لن يضروكم إلا أذى وإن يقتلوكم يولوكم الأدبار ثم لا ينصرون

Sie werden euch nicht schaden (lan yaDurruukum), bis auf eine Beeinträchtigung (‚illaa ‚adhan). Wenn sie euch bekämpfen, werden sie euch den Rücken kehren und weglaufen. Keine Hilfe wird ihnen zuteil werden.

Hier wird das Wort zwar mit Schaden in Verbindung gebracht, aber dennoch sprachlich wie auch inhaltlich getrennt. Im Vers hätte auch ‚illa qaliilan (bis auf ein wenig) stehen können. Jedoch wird durch diese Wortwahl klar gemacht, dass das Wort in der Bedeutung schwächer als „Schaden“ (Darar) ist (das Verb yaDurruuna stammt von derselben Wurzel ab wie das Wort Darar) und damit etwas anderes ist als Schaden.

Dasselbe Wort kommt in den übrigen 23 Stellen in der Bedeutung „bedrücken, belästigen“ (zum Beispiel im Sinne einer Beleidigung, siehe 3:186 oder 6:34) oder „leiden“ (auf dem Wege Gottes „leiden“, siehe 3:195) vor, allgemein aber im Sinne von einer „Einschränkung“, weshalb wir uns für das Wort „Beeinträchtigung“ entschieden hatten. Nirgends, aber nirgends erhält es die Bedeutung „verhasste Unreinheit“! Es bedeutet auch in keinster Form „unrein“ oder „Schmutz“. Doch nur in 2:222 Stelle übersetzen gewisse Übersetzer dieses Wort anders.

Wieso erst dann, wenn es sich um Frauen handelt?

Traditionell wird gelehrt, dass eine menstruierende Frau spirituell und körperlich vor Gott unrein sei, und deshalb nicht beten, nicht fasten und die Pilgerfahrt nicht vollziehen dürfe. Der Koran, der alles erklärt (16:89; 6:114), was wir für unsere Rechtleitung benötigen, schränkt einzig und allein den Geschlechtsverkehr ein, wenn es um die Menstruation geht. Hätte Gott gewollt, dass Frauen nicht beten, nicht fasten und auch den Koran nicht lesen, so hätte dies Gott, Der weder wortarm noch vergesslich ist, mit Leichtigkeit erwähnen können. Sowieso enthält der Koran die Einzelheiten zu den Umständen, die dem Kontaktgebet im Weg stehen: Urinieren, Stuhlgang oder die spirituelle Unreinheit durch Geschlechtsverkehr (dschunub).

Eine menstruierende Frau hat zu beten und zu fasten und die Pilgerfahrt zu vollziehen. Sie kann den Koran auch zu jeder Zeit lesen. Falls die Menstruation eine erhebliche Beeinträchtigung ist und körperlich von der Frau viel abfordert, so kann sie das Fasten aufschieben (2:184f.). Jedoch ist dies keine allgemeine Regel und sehr individuell behaftet, da nicht jede Frau das Menstruieren als ein intensives Leiden erlebt.

Männer waren es, die diese Interpretation den Frauen aufgezwungen haben und wieder Männer waren es, die die menstruierenden Frauen von den Moscheen, vom Gebet, vom Fasten und vom Koran ferngehalten haben. Die patriarchalische Mentalität, welche die Frauen davon fernhält, Gott zu dienen, zu Gott zu beten und mit Ihm eine innige Verbindung aufzubauen wie etwa durch das Koranlesen, hat dafür gesorgt, dass sich viele Frauen, insbesondere die jungen Mädchen vor der Gesellschaft sehr verlegen fühlen können und ihnen das Gefühl gegeben, dass sie etwas im Körper haben, dass sie vor Gott unrein mache. Damit wurden sie in den Hintergrund gedrängt. Sie haben auch dafür gesorgt, dass auch die Frauen den Koran verlassen haben und von der Klage unseres Propheten angesprochen werden (25:30).

Die sogenannte Scharii’a, die durch die erfundenen und erlogenen Ahadith und mittels der Dutzenden Idschtihad der Gelehrten Jahrhunderte später eingeführt und dem letzten Propheten Gottes untergejubelt wurde (42:21), hat das diesseitige wie auch das jenseitige Leben der Muslime (arabisch für „Gottergebene“) ins Verderben geführt.

Die Gottergebenen, welche den Koran, den gesamten Koran und nur noch den Koran einhalten wollen, werden mit Gottes Hilfe und Erlaubnis diesen Aberglauben aufdecken und entlarven.

Die erfundene Religion und die Koranische Religion – Kapitel 7: Widersprüchliche Ahadith

Wie wir gesehen haben, sagt Gott, dass der Koran geschützt und frei von allen Widersprüchen ist. Gott bekundet Seine Aussage durch die Tatsache, dass der Koran Sein eigenes Wort ist. In Analogie leiteten wir in Kapitel 6 ab, dass die Ahadith keine Religionsquelle bilden konnten, da sie sogar mit dem Koran in Widerspruch standen. Diese Diskrepanzen sind Beweise für unsere Behauptung. Wir werden die Tatsache bezeugen, dass die Wahrheiten und Lügen unzertrennlich miteinander vermischt sind. Es wäre wert, zu bemerken, dass selbst dann, wenn ein gegebener Hadith sich nicht mit dem Koran widerspricht und nicht vernunftwidrig ist, nicht notwendigerweise daraus folgt, dass er das Wort des Propheten ist. Die Religion kann nicht auf solchen Vermutungen aufgebaut werden. Folglich kann kein Hadith eine religiöse Konnotation haben.

6:116 Wenn du der Mehrzahl derer auf Erden gehorchst, werden sie dich wegführen von Gottes Weg. Sie gehen nur Vermutungen nach und raten nur.

10:36 Die meisten von ihnen gehen nur Vermutungen/ihren Phantasien nach. Doch das Spekulieren ersetzt nichts von der Wahrheit. Gott weiß Bescheid über das, was sie tun.

49:12 Ihr Gläubigen! Meidet das Meiste vom Spekulieren, denn manches Spekulieren ist eine Sünde.

Wir werden gewarnt, nicht an Vermutungen festzuhalten. Die religiösen Konzepte durch Vermutungen zu gründen wäre unbegründet, da wir mit dem Koran, einer übernatürlichen, geschützten und gesunden Quelle ohne einen Widerspruch, gut versorgt sind. Nun werden wir mit 10 Beispielen die Unstimmigkeit zwischen den Ahadith illustrieren:

 

1) Blutabnahme während dem Fasten

Blutabnahme bricht das Fasten. (Tirmidhi, Fasten 60; Abu Dawud, Fasten 28; Bukhary, Fasten 32.)

Dem Prophet wurde während dem Fasten Blut abgenommen. (Abu Dawud, Fasten 29-30; Tirmidhi, Fasten 59; Bukhary, Medizin 11.)

Hätte die Blutentnahme das Fasten des Propheten gebrochen, würde der Prophet sein Blut nicht abnehmen lassen. Im Koran wird ausdrücklich ausgesagt, dass das Essen, das Trinken und der Geschlechtsverkehr die drei Dinge sind, die das Fasten brechen. Dies zeigt nicht nur, dass die zwei Ahadith einander ausschließen, sondern auch, dass der erste dem Koran widerspricht. Diese Zitate von den drei Büchern, die als die zuverlässigsten gelten, zeigen die Unterwanderung der Bücher durch falsche Ahadith.

2) Richtung Mekka urinieren oder Darm entleeren

Ihr dürft euch beim Urinieren oder Darm entleeren nicht in Richtung Mekka wenden. (Hanbal 3/12)

Nachdem der Prophet erlebte, dass gewisse Leute es vermieden, sich während dem Urinieren oder dem Stuhlgang in Richtung Mekka zu drehen, ließ er seine Toilette in Richtung Mekka anfertigen, um die Begünstigung von Aberglauben zu verhindern. (Bukhary 4/11)

Während in einem Hadith betont wird, dass mensch sich nicht nach Mekka drehen soll, wenn uriniert oder der Darm entleert wird, wird der Prophet im anderen Hadith so dargestellt, dass er genau das Gegenteil getan haben soll. Wie gesehen werden kann, kommt es einer Verleumdung des Propheten gleich, ihm Dinge ohne jegliche Rechtfertigung zuzuschreiben.

3) Die Ehefrau zu küssen bricht das Fasten nicht

Der Prophet küsste seine Frau, als er fastete. (Ibn Kutayba-Verteidigung der Hadith 372)

Als der Prophet befragt wurde, ob das Fasten gebrochen wird, antwortete er bejahend. (Ibn Kutayba-Verteidigung der Hadith 372)

Diese Ahadith kommen auch in der Kutub-i Sitte vor, den berühmten sechsbändigen Sammlung von Ahadith. Wir stießen auf diese Ahadith, die versuchten widersprüchliche Ahadith in Ibn Kutaybas Buch in Einklang zu bringen. Die Unlogik und Widersprüchlichkeit der Ahadith können in Ibn Kutaybas Buch leicht gesehen werden. Der Prophet küsst seine Frau gemäß einem Hadith, während er das gemäß einem anderen nicht tut. Zumindest einer muss falsch sein. Beide als wahr anzusehen wäre überflüssig und würde einer Behauptung gleichkommen, dass der Prophet ein seniler alter Mann ist.

4) Kann das Kontaktgebet zweimal verrichtet werden?

Wenn ein Mensch das Kontaktgebet zuhause verrichtet und dann dasselbe Kontaktgebet noch einmal verrichtet, so wird das zweite überflüssig sein. (Ibn Kutayba – Verteidigung der Hadith 366)

Verrichtet dasselbe Kontaktgebet nicht zweimal. (Abu Dawud 2/56)

Der zweite Hadith widerspricht sowohl dem ersten Hadith als auch dem Koran. Ein überflüssiges Gebet kann unmöglich missbilligt werden. Diese Vorgehensweise würde die Gläubigen daran hindern, Gott noch einmal anzurufen.

5) Urinieren

Wenn euch jemand sagt, dass der Prophet stehend uriniert hat, so glaubt ihm nicht. (Sunneni Nesei 1-2/25)

Der Prophet ging zur Mülldeponie eines Stammes und urinierte stehend. (Bukhary 1/167)

Wir beobachten, dass diese Praxis seinen Platz im traditionellen Islam gefunden hat. Diese gemunkelte Praxis des Propheten ließ im Allgemeinen die Öffentlichkeit auf den Fersen sitzend urinieren. Stehend zu urinieren wurde als ungeziemlich angesehen.

6) Wasser trinken

Stehend Wasser zu trinken wurde vom Propheten verboten. (Abu Dawud 4/No:3717)

Ich sah den Propheten stehend Wasser trinken wie dich und mich. (Abu Dawud 4/No:3718)

In der Öffentlichkeit erhielt der erste Hadith eine größere Akzeptanz, obwohl er sich mit dem zweiten widerspricht. Heutzutage beobachten wir unter den Folgern von traditionellen Praktiken des Islam, dass die Menschen in sitzender Position und in drei Schlucke Wasser trinken, in der Annahme, dadurch eine fromme Tat vollbracht zu haben.

7) Menstruationsperiode

Den Moscheegarten betretend sagte der Prophet: „Die Frau soll während der Menstruation nicht die Moschee betreten.“ (Muslim, Hayz 11; Abu Dawud, Taharat 104; Tirmidhi, Taharat 101; Nesai, Hayz 18.)

Die Frau des Propheten sprach wie folgt: „Der Prophet lag mit seinem Kopf auf unseren Knien und rezitierte den Koran, obwohl wir in der Menstruation waren. Gewöhnlicherweise brachten wir ihm Dinge, als er in der Moschee und wir in der Menstruation waren.“ (Nesa, Hayz 19.)

Während der erste Hadith die Frauen in der Menstruation einschränkt, spricht der zweite davon, dass sie freien Zugang hatten. (Die Einschränkung der gottesdienstlichen Handlungen für Frauen unter bestimmten Bedingungen wird in den Kapiteln 21 und 35 behandelt, und im Kontaktgebetsbereich in Kapitel 36.)

8) Kann jemand im Pilgerfahrtszustand verheiratet werden?

Der Prophet war in der Pilgerfahrt, als er Maymune heiratete. (Sunneni Nesei 5-6/179)

Eine Person in der Pilgerfahrt kann weder heiraten noch die Hand von jemand anhalten. (Sunneni Nesei 5,6/249)

Die Einzelheiten des Rituals, das verrichtet werden muss während des Besuchs in Mekka für die Pilgerfahrt, werden im Koran beschrieben. Wenn diese Information ungenügend scheint und die Menschen beginnen nach anderen zusätzlichen Einzelheiten zu suchen und in den relevanten Ahadith nachzuschauen, ergibt sich ein Chaos von Widersprüchen.

9) Kann die Wade entblößt werden?

Zu einem Gefährten, dessen Wade nicht bedeckt war, sagte der Prophet „Bedecke deine Wade, weil es zu deinen geheimen Teilen gehört“ (Tahzibut Tazhib 2/69)

Der Prophet war mit entblößten Waden in seinem Haus in einer lehnenden Position. Abu Bakr bat um Erlaubnis, in seine Anwesenheit zugelassen zu werden. Der Prophet nickte zustimmend ohne seine Position zu wechseln. Omar zog nach und er erhielt dieselbe Bestätigung. (Hanbal 1/71)

Gemäß einem der zwei Ahadith sollen die Waden bedeckt werden, während der andere dem widerspricht, weil der Prophet seine Position nicht änderte, trotz seiner entblößten Waden. Gewisse Sekten erließen, inspiriert durch den ersten Hadith, ein Verbot für Männer, wonach deren Körperbereiche von der Taille bis zu den Knien bedeckt werden mussten.

10) Die Haut eines toten Tieres

Der Prophet sagte: „Eine gegerbte Haut wird sauber.“ Dann stieß er auf den Kadaver eines Schafes und er sagte: „Wieso verwendet ihr seine Haut nicht?“ (Bukhary 72/30)

Der Prophet sagte: „Ihr sollt die Haut eines toten Tieres nicht nützen.“ (Hanbal 4/310,311)

Gemäß Koran sollte das Fleisch eines toten Tieres nicht gegessen werden. Ein Verbot, die Haut eines toten Tieres zu verwenden, wird nirgends erwähnt. Wie Sie sehen können, differiert gemäß den obigen Ahadith die Beschreibung. Während es im Koran keinen Widerspruch gibt, führte uns die Nachforschung der Authentizität der Ahadith nirgends hin. Die Klage des Propheten wird im Jenseits wie folgt sein:

25:30 Der Gesandte wird sagen: „Oh mein Herr! Mein Volk hat diesen Koran verlassen.“